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Dienstleistungszentren:

Blumenthal
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Tel. 0421-58 20 11

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Tel. 0421-840 25 00

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Leistungen der Pflegeversicherung


Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im täglichen Leben dauerhaft, d.h. mindestens sechs Monate, auf Hilfe angewiesen sind. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Diese sind an die gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen, d.h., Sie finden die für Sie zuständige Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse.

Die Pflegebedürftigkeit wird auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet. Er wird Sie und Ihre Angehörigen ca. eine Stunde zu Ihrem gesundheitlichen Zustand und Ihrem Hilfebedarf befragen. Auf der Grundlage der MDK-Empfehlung trifft die Pflegekasse die Entscheidung, welcher Pflegestufe Sie zugeordnet werden.

Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Sie können aber auch einen formlosen Antrag stellen. Beachten Sie, dass Leistungen der Pflegeversicherung nicht rückwirkend gewährt werden, sondern frühestens vom Tag der Antragstellung an. Deshalb ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der bewilligten Pflegestufe und ist unabhängig von eigenen finanziellen Mitteln. Allerdings deckt die Pflegeversicherung oft nicht alle Kosten der Pflege. Sie ist wie eine Teilkaskoversicherung. Wenn Sie also zu Hause (oder in einem Heim) gut versorgt werden wollen, verbleibt in der Regel ein Anteil, den Sie selbst zahlen oder den bei Bedarf der Sozialhilfeträger auf Antrag übernimmt.

In der ambulanten Versorgung gibt es eine Besonderheit. Sie können zwischen Sach- und Geldleistung wählen. Wenn Sie einen anerkannten Pflegedienst mit der Versorgung beauftragen, sind es Sachleistungen. Geldleistungen erhalten Sie, wenn Angehörige oder Bekannte die Hilfeleistungen übernehmen. Eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen erhalten Sie, wenn der Pflegedienst zum Beispiel nur die Morgentoilette erledigt und die restliche Betreuung von Ihren Angehörigen übernommen wird. Im stationären Bereich erhalten Sie ausschließlich Sachleistungen.
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten wie folgt:
Grafik: Pflegeversicherung
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Stand: 2010

Neben den Geld- und Sachleistungen sind weitere Bezüge aus der Pflegeversicherung möglich:
Bild: sonstige Bezüge
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Stand: 2010

Private Einkünfte
Nicht alle Angebote werden durch Kostenträger finanziert. Wenn Sie also mehr möchten oder brauchen, werden private Zuzahlungen notwendig. Falls Ihre Rente oder sonstige Einkünfte nicht ausreichen, kann das Amt für Soziale Dienste im Bedarfsfall einen Zuschuss gewähren.

Daneben sollten Sie überprüfen lassen, ob Ihnen die seit dem 01.01.2003 eingeführte neue Sozialleistung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung zusteht. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Sozialhilfeträger beraten Sie und leisten Antragshilfe.

Durch die Mietzahlung Ihr monatliches Einkommen erheblich belastet wird und Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, eine Verlängerung sollte rechtzeitig beantragt werden. Auskünfte erteilen das Amt für Wohnungs- und Städtebauförderung sowie die Wohngeldstellen der Ortsämter oder die BürgerServiceCenter.

Falls Sie sich für eine unserer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnanlagen interessieren und mindestens 60 Jahre alt sind, sollten Sie nach unserer Beratung überprüfen, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein) haben. Auskünfte und Anträge erhalten Sie dann beim Amt für Wohnungs- und Städtebauförderung.


Leistungen aus der Sozialhilfe
Das Sozialamt übernimmt die Finanzierung Ihrer notwendigen Hilfen sowie der Kosten für Wohnen und Verpflegung, wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse – einschließlich der Leistungen anderer Kostenträger (z.B. der Pflegeversicherung) – nicht dazu in der Lage sind.

Die Leistungen der Sozialhilfe werden also nachrangig und ergänzend gewährt und sind immer abhängig von Ihrer individuellen Situation. In Bremen werden die Anträge auf Sozialhilfe bei den jeweiligen Sozialzentren gestellt.

Mit einer Ausnahme: Wenn Sie Zuschüsse für die tägliche Lieferung von Essen auf Rädern benötigen, erledigen wir - nach Vorlage Ihrer Einkommensnachweise und Miethöhe - die Antragstellung für Sie direkt und unkompliziert.



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